Kein Wahlrecht für EU-Ausländer in Bremen

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Bremen. Der Staatsgerichtshof in Bremen hat einen Gesetzentwurf gestoppt, nach dem EU-Ausländer erstmals in Deutschland an Landtagswahlen hätten teilnehmen dürfen. Das widerspreche der Bremischen Landesverfassung und sei auch nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, begründete am Montag Gerichtspräsidentin Ilsemarie Meyer die Entscheidung. Das Wahlrecht sei grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft. Der Staatsgerichtshof wies damit eine Gesetzesinitiative zurück, die im vergangen Jahr mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen in der Bremischen Bürgerschaft in erster Lesung beschlossen worden war. epd/nd

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