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Rechte der Käufer gestärkt
BGH zu Wohnungskäufen
Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 172/13) hat die Rechte von Wohnungs- und Hauskäufern gestärkt, die länger als vereinbart auf ihren Einzug warten müssen. Ist ihr Eigenheim nicht zum ausgemachten Zeitpunkt bezugsfertig, haben sie Anspruch auf einen gesonderten Schadenersatz, sofern ihnen kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht. Die Richter gaben damit den Käufern einer Altbauwohn...
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