Rechte der Käufer gestärkt
BGH zu Wohnungskäufen
Der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 172/13) hat die Rechte von Wohnungs- und Hauskäufern gestärkt, die länger als vereinbart auf ihren Einzug warten müssen. Ist ihr Eigenheim nicht zum ausgemachten Zeitpunkt bezugsfertig, haben sie Anspruch auf einen gesonderten Schadenersatz, sofern ihnen kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung steht.
Die Richter gaben damit den Käufern einer Altbauwohnung mit 136 Quadratmetern in Gera Recht. Die sollte Ende August 2009 bezugsfertig sein. Noch im Herbst 2011 warteten die Käufer auf ihren Einzug. Sie verlangten vom Bauträger eine Mieterstattung für ihre bisherige 72-m2-Wohnung und darüber hinaus Schadenersatz.
Seit zwei Jahren könnten die Kläger die größere Wohnung nicht nutzen, so der BGH. Dieser «Nutzungsausfall sei extra zu entschädigen. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.