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Neues Phänomen
Ordentliche Kündigung
Zahlt der Mieter kurz nach Erhalt der wegen unstreitigen Mietzahlungsverzugs ausgesprochenen ordentlichen Kündigung die Miete vollständig nach und hat er bisher immer regelmäßig und vollständig bezahlt, die ordentliche Kündigung gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich anzusehen. So urteilte das Landgericht Berlin (Az. 63 S 421/12). In dem Streitfall ging es um ein relativ neues Phänomen. Imm...
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