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Urteil: Provision bei Elterngeld berücksichtigen

Kassel. Bei der Berechnung des Elterngeldes müssen mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen berücksichtigt werden. Wie das Bundessozialgericht am Mittwoch urteilte, seien solche Provision laufender Arbeitslohn und keine sonstigen Bezüge, die nicht miteinbezogen werden. Mit dem Urteil wurde drei Klägerinnen recht gegeben. Das Elterngeld war ihnen nur auf Basis ihres Grundgehalts bewilligt worden. Die ...

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