Für Steuerbetrüger wird es teurer

Länderfinanzminister debattieren über strengere Regeln zur strafbefreienden Selbstanzeige

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: 3 Min.
Steuerbetrüger sollen durch Selbstanzeigen nicht mehr so billig davonkommen wie bisher. Darin sind sich die Finanzminister der Länder zwar einig, sie debattieren aber noch über einen gemeinsamen Weg.

Für Steuerbetrüger soll es künftig schwieriger werden, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Darauf haben sich die Finanzminister der Länder bei ihrem Treffen in Berlin im Grundsatz geeinigt. Der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll künftig erhöht und der Zeitraum zur Offenlegung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Allerdings gibt es auch noch Differenzen. Etwa in der Frage, ob der Hinterziehungsbetrag, ab dem der »Strafzuschlag« fällig wird, von derzeit 50 000 Euro gesenkt werden sollte. Offen ist außerdem, wie stark Zuschläge bei schwerer Steuerhinterziehung angehoben werden sollen.

Nach Angaben der Länder soll nach jetzigem Stand der »Strafzuschlag« bei hinterzogenen Beträgen über 50 000 Euro künftig zehn Prozent betragen. Er beträgt bisher fünf Prozent und wird zusätzlich zum Verzugszins von sechs Prozent erhoben. Zudem müssten Hinterzieher künftig in allen Fällen Angaben für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren offenlegen. Damit sei auch die umgehende Nachzahlung der hinterzogenen Steuern für den Zehn-Jahreszeitraum zwingend, um straffrei zu bleiben. Die Strafverfolgungsverjährung solle dazu auch bei einfacher Hinterziehung auf zehn Jahre ausgedehnt werden.

Die Finanzminister der Länder lassen prüfen, ob auch Zuschläge unterhalb 50 000 Euro möglich sind und der »Strafzuschlag« höher als zehn Prozent ausfallen kann. Zudem soll erörtert werden, ob eine Obergrenze für die Wirksamkeit der Selbstanzeige möglich ist. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) hatte dafür plädiert, eine Obergrenze für die hinterzogene Summe zu fixieren, ab der eine Selbstanzeige nicht mehr vor einer Haftstrafe schütze. Er könne sich einen Betrag von einer Million Euro dafür vorstellen.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Sahra Wagenknecht, warf CDU, SPD und Grünen vor, »weiter Beihilfe zur kriminellen Steuerhinterziehung« zu betreiben. »Keine Schwarzfahrerin und kein Betrüger können durch Selbstanzeige einen gesetzlich zugesicherten Anspruch auf Straffreiheit geltend machen«, sagte Wagenknecht. SPD und Grüne wollten lieber bei den kleinen Fischen richtig zulangen, »indem sie den ›Strafzuschlag‹ von gegenwärtig fünf Prozent bereits ab einem Steuervergehen von 5000 Euro verlangen wollen, anstatt mit einer Abschaffung der Straffreiheit durch Selbstanzeige insbesondere die großen kriminellen Steuerhaie richtig zu treffen«, kritisierte Wagenknecht.

Anfang Mai werden die Finanzminister zu ihrer Jahreskonferenz zusammenkommen. Dann wollen die Ländervertreter einen endgültigen Vorschlag zum Umgang mit Steuerhinterziehern vorlegen. Dieser muss dann noch mit dem Bund abgestimmt werden. »Die geplante Verschärfung der Regeln soll möglichst zum 1. Januar 2015 in Kraft treten«, sagte der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD).

Bis dahin nutzen viele Steuerbetrüger die zurzeit geltenden weniger scharfen Vorgaben für eine Strafbefreiung. In verschiedenen Bundesländern wurde in den ersten Wochen des Jahres ein starker Anstieg bei den Selbstanzeigen verzeichnet. Dies dürfte auch mit den Debatten um den verurteilten früheren FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß zusammenhängen. So schnellten etwa in Nordrhein-Westfalen die Zahlen in die Höhe. Hier vervierfachte sich im Februar die Zahl der Selbstanzeigen gegenüber dem Vorjahresmonat.

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