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Personalpolitik nach bayerischer Art

Ganztagsschulen: Der Einsatz von unzureichend qualifizierten Honorarkräften und Stundenlöhne von 15 Euro sind keine Seltenheit

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: 4 Min.

Es ist eine Stellenanzeige, von denen es viele im Internet gibt. Ein freier Träger sucht eine »pädagogische Fachkraft« (sic) für die Essensausgabe, Hausaufgabenbetreuung »sowie die Gestaltung des Freizeitbereichs« an einer Ganztagsschule. Erfahrungen in der Gruppenarbeit mit Kindern wird vorausgesetzt, »Arbeitszeugnisse aus dem pädagogischen Bereich sind von Vorteil«. Anders gelesen: eine pädagogische Profession ist nicht zwingend notwendig. Für die Ausübung der Tätigkeit wird lediglich der mittlere Schulabschluss verlangt. Entsprechend ist die Bezahlung: Geboten wird ein auf ein Jahr befristeter Minijob mit 380 Euro Monatsverdienst. Bei einem Arbeitsumfang von acht Wochenstunden sind das nicht einmal 12 Euro Stundenlohn.

Möglicherweise hat so oder so ähnlich die Stellenanzeige gelautet, auf die sich der Mediengestalter* Klaus H.* vor einigen Jahren bei einer gemeinnützigen GmbH beworben hat, die an mehr als 50 Schulen im südwestdeutschen Raum tätig ist. Seit gut drei Jahren ist sein Einsatzort ein Gymnasium in Bayern. An vier Tagen in der Woche, à drei Stunden, gibt er das Mittagessen aus, beaufsichtigt die Hausaufgaben und organisiert die Freizeittätigkeiten der Schüler.

Ungleiche Finanzierung

Zehn Bundesländer haben Rahmenvereinbarungen mit außerschulischen Partnern geschlossen (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein).

Die Vielfalt der Kooperationen mit außerschulischen Partnern ist laut einer Studie der Bertelsmannstiftung aus dem Jahr 2012 (»Ganztagsschulstudie als Hoffnungsträger für die Zukunft?«) besonders groß in Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie in Baden-Württemberg, wo sich über 80 Verbände der Rahmenkooperationsvereinbarung zum dortigen »Jugendbegleiterprogramm« angeschlossen haben (www.jugendbegleiter.de).

Die Finanzierung der Personalkosten wird nur in wenigen Ländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Thüringen im Primarbereich) vom Land übernommen; die meisten Kooperationspartner sind auf Eigenmittel, kommunale Unterstützung oder die Bezuschussung durch Förderprogramme angewiesen. jam

 

»Der Vertrag wird immer für ein Schuljahr abgeschlossen und muss nach den Sommerferien jeweils erneuert werden«, erläutert Klaus H. »Weder erhalte ich in den Ferien noch im Krankheitsfall ein Honorar, ich bin als Scheinselbstständiger tätig«. Von den 15 Euro pro Stunde, die er dem Träger in Rechnung stellt, bleiben ihm nach Abzug des Beitrages für seine private Krankenversicherung nicht einmal 6 Euro übrig - vor Steuern und ohne nur einen Cent in die Rentenversicherung eingezahlt zu haben.

Fälle wie die von Klaus H. sind nicht selten. Sogar der Einsatz von 450-Euro-Kräften im Ganztagsbetrieb ist laut Björn Köhler vom Sozialpädagogischen Büro der GEW in Erlangen nicht unüblich. Auskünfte darüber, wie viele solcher Kräfte beschäftigt sind und wie hoch deren Anteil an der Belegschaft ist, kann das Kultusministerium jedoch nicht geben. Nach welchen Kriterien die Kooperationspartner ihr Personal beschäftigen, liege nicht in der Zuständigkeit des Ministeriums, erklärt Ministeriumssprecher Ludwig Unger auf Nachfrage. Lediglich die Leitungspositionen der offenen Ganztagsgruppen müssten in den Händen von pädagogischen Fachkräften liegen. An den Ganztagsschulen in gebundener Form würden aber Lehrkräfte bzw. Personen mit pädagogischer Qualifikation eingesetzt, versichert er.

Allerdings gibt es weniger als an einem Viertel der knapp 3700 Schulen mit Ganztagsbetrieb überhaupt Angebote in gebundener Form; meist sind dies Hauptschulen und Schulen mit einem Förderschwerpunkt. Fast 90 Prozent der Grundschulen und Gymnasien dagegen besitzen lediglich ein offenes Ganztagsangebot. »Faktisch haben die bayerischen Schulen mit ihrer Nachmittagsbetreuung kaum etwas zu tun«, kritisiert der stellvertretende GEW-Vorsitzende in Bayern, Gottfried Koppold. Seitens des Kultusministeriums gebe es hinsichtlich des Personals keine Vorgaben an die Träger, keine Fachkraft- oder Personalschlüssel, keine formalen Qualifikationsanforderungen.

Hinzu kommt die Unterfinanzierung des offenen Ganztagsbetriebs. Der Personalzuschuss der Landesregierung decke die tatsächlichen Personalkosten keinesfalls ab, sagt Koppold. An Grundschulen beträgt dieser Zuschuss jährlich 30 000 Euro, an Hauptschulen 26 500 Euro und an Realschulen sowie Gymnasien 23 000 Euro pro Gruppe (14 bis 25 Schüler). Den Rest müssen die Träger selbst erwirtschaften, indem sie Eigenmittel verwenden oder z.B. Elternbeiträge verlangen. Björn Köhler wirft der Landesregierung vor, mit dieser »Mini-Finanzierung« ganz bewusst den Einsatz von Billig-Kräften im Ganztagsschulbereich in Kauf zu nehmen. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) regele für die Schulhorte die Personalschlüssel sowie das Qualifikationsniveau des eingesetzten Personals. »Das Land Bayern aber sagt: Ganztagsschule ist kein Unterrichts-, sondern ein Betreuungsangebot, daher greift das BayKiBiG nicht«, kritisiert er.

Dass man die Personalfrage bei den Ganztagsschulen auch anders regeln kann, zeigt das Beispiel Rheinland-Pfalz. Dort gibt es bereits seit 2002 ein eigenes Landesprogramm zum Ausbau von Ganztagsschulen. Neben einem pädagogischen Rahmenkonzept ist darin die Übernahme der Personalkosten zu 100 Prozent festgelegt. Alle Ganztagsschulen im Land erhalten ein eigenes Personalbudget für ihre Ganztagsangebote. 50 Prozent der Mittel müssen laut Mainzer Kultusministerium zwingend für den Einsatz von zusätzlichen Lehrkräften verwendet werden.

Über die Verwendung der restlichen Budgetmittel kann die jeweilige Schule frei entscheiden. Dafür können zum Beispiel außerschulische Kooperationspartner an die Schulen geholt werden. Anders als in Bayern schließt das Land mit diesen Rahmenvereinbarungen ab, in denen entsprechende Entgeltregelungen festgelegt sind. So erhalten z. B. Pädagogen, die über die Arbeitsgemeinschaft Soziokultur & Kulturpädagogik Rheinland-Pfalz im Ganztagsbetrieb eingesetzt werden, eine Vergütung von 33 Euro je Schulstunde.

33 Euro - davon kann Klaus H. nur träumen. Mit seinem spärlichen Honorar ist der Vater von zwei Kindern, der mit einer Lehrerin verheiratet ist, der Dazuverdiener in der Familie. »Andere gehen für dieses Geld kellnern oder räumen in Supermärkten Regale ein, ich arbeite halt an einer Schule«, kommentiert Klaus H. sarkastisch.

* Alle Angaben zur Person wurden anonymisiert. Klaus H. musste sich gegenüber seinem Auftraggeber vertraglich verpflichten, über sämtliche Details wie z.B. die Höhe des Honorars Stillschweigen zu bewahren.

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