Gericht weist Klage gegen Bundespolizei ab

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Koblenz. Zwei Frauen, die gegen willkürliche Ausweiskontrollen bei Schwarzen protestiert hatten, sind mit einer Klage gegen die Bundespolizei gescheitert. Die beiden Klägerinnen seien zurecht von Polizisten abgeführt worden, weil sie die Kontrollen gestört hätten, teilte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz am Freitag mit (AZ: 7A 10993/13, 7A 11202/13). Die beiden waren im Mai 2012 Zeugen ihrer Ansicht nach rassistischer Kontrollen auf dem Kasseler Hauptbahnhof geworden. Als sie sich demonstrativ in die Nähe der Beamten stellten, erteilten die Polizisten erst einen Platzverweis und führten eine der beiden Frauen schließlich im Polizeigriff aus dem Bahnhofsgebäude. Zum genauen Hergang gab es in der mündlichen Verhandlung widersprüchliche Aussagen. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts steht jedoch fest, dass die beiden Klägerinnen die Polizisten unzulässig behindert hätten und nicht bloß unbeteiligte Beobachter gewesen seien. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage mit der Begründung zurückgewiesen, alle von den Klägerinnen benannten Zeugen seien unglaubwürdig gewesen. Das Verfahren fand in Rheinland-Pfalz statt, weil sich in Koblenz die für Hessen zuständige Bundespolizeidirektion befindet. epd/nd

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