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Keine Zahlung bei Suizidversuch
Reisekrankenversicherung
Wer im Urlaub im Ausland - zwar vergeblich - versucht, sich umzubringen, kann die Kosten für die anschließende Arztbehandlung nicht seiner Reisekrankenversicherung in Rechnung stellen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928777.keine-zahlung-bei-suizidversuch.html
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