Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Keine Zahlung bei Suizidversuch

Reisekrankenversicherung

Wer im Urlaub im Ausland - zwar vergeblich - versucht, sich umzubringen, kann die Kosten für die anschließende Arztbehandlung nicht seiner Reisekrankenversicherung in Rechnung stellen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928777.keine-zahlung-bei-suizidversuch.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.