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Gericht weist Anfrage zum Homo-Adoptionsrecht vorerst ab

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare ist weiterhin nicht in Sicht. Allerdings verwirft das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine gerichtliche Anfrage zum derzeitigen Adoptionsverbot nur aus formalen Gründen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/928779.gericht-weist-anfrage-zum-homo-adoptionsrecht-vorerst-ab.html

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