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Ärzte müssen Kritik in einer Zeitung hinnehmen

Karlsruhe. Ärzte müssen es hinnehmen, wenn ihr Name bei schweren beruflichen Verfehlungen öffentlich genannt wird, entschied das Bundesverfassungsgericht. Ein Facharzt aus Nordrhein-Westfalen sei nicht in seinen Grundrechten verletzt worden, weil seine Verfehlungen kraft richterlicher Anordnung auch namentlich im Ärzteblatt, dem Standesorgan der Mediziner, veröffentlicht wurden. Die Ärztekammer wa...

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