Grünen-Politiker wegen Sitzblockade zu Geldstrafe verurteilt

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Dresden. Der sächsische Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi hat nach Ansicht eines Gerichts durch seine Teilnahme an einer Sitzblockade bei einer Neonazi-Gegendemonstration im Februar 2011 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Im Prozess vor dem Dresdner Amtsgericht verurteilten die Richter den Politiker am Montag zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 150 Euro, wie ein Sprecher des Amtsgerichts sagte. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel zugelassen. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Auffassung der Staatsanwaltschaft, die Lichdi die »grobe Störung« eines genehmigten Aufmarsches vorgeworfen hatte. Am 19. Februar 2011 war eine Demonstration von Rechtsextremen angemeldet gewesen, Anlass war der Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg. Lichdi hatte im Prozess eingeräumt, an der Sitzblockade beteiligt gewesen zu sein, er berief sich aber auf das Recht zur Versammlungsfreiheit. Das Verfahren gegen Lichdi ist nach Angaben des Politikers eines von 465, die nach dem 19. Februar von der Dresdner Staatsanwaltschaft eingeleitet wurden. 296 davon seien mittlerweile eingestellt. Es habe neun Urteile gegeben, davon drei Freisprüche. epd/nd

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