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Versicherung zahlte nicht

Krank im Ausland

Eine Auslandskrankenversicherung muss selbst bei schwerer Erkrankung eines Reisenden Behandlungskosten unter Umständen nicht zahlen.

Hat der Urlauber die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt, muss er später beweisen, dass die Behandlung notwendig war - so das Münchner Amtsgericht (Az. 273 C 32/13). Der Urlauber erkrankte 2010 in Kamerun, wurde von Verwandten in eine Klinik gebracht und eine Woche lang behandelt. Später legte er der Versicherung Rechnung und Unterlagen vor und verlangte die Klinikkosten in ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/929489.versicherung-zahlte-nicht.html

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