Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Versicherung zahlte nicht
Krank im Ausland
Eine Auslandskrankenversicherung muss selbst bei schwerer Erkrankung eines Reisenden Behandlungskosten unter Umständen nicht zahlen.
Hat der Urlauber die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt, muss er später beweisen, dass die Behandlung notwendig war - so das Münchner Amtsgericht (Az. 273 C 32/13). Der Urlauber erkrankte 2010 in Kamerun, wurde von Verwandten in eine Klinik gebracht und eine Woche lang behandelt. Später legte er der Versicherung Rechnung und Unterlagen vor und verlangte die Klinikkosten in ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/929489.versicherung-zahlte-nicht.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.