Versicherung zahlte nicht
Krank im Ausland
Hat der Urlauber die Notrufzentrale der Versicherung nicht verständigt, muss er später beweisen, dass die Behandlung notwendig war - so das Münchner Amtsgericht (Az. 273 C 32/13).
Der Urlauber erkrankte 2010 in Kamerun, wurde von Verwandten in eine Klinik gebracht und eine Woche lang behandelt. Später legte er der Versicherung Rechnung und Unterlagen vor und verlangte die Klinikkosten in Höhe von 3265 Euro. Er hatte er keinen Arztbrief.
Die Versicherung zahlte nicht; das Gericht gab ihr Recht. Der Kläger habe nicht bewiesen, dass die Voraussetzungen des Versicherungsfalls vorgelegen hatten. Die Notrufzentrale hätte eingeschalten werden müssen. Ohne erkennbare Diagnose reiche die Klinikrechnung nicht. dpa/nd
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