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Dämmung geht vor Dunstabzug

Urteil zu Energiesparen

Ein Mieter muss für wärmegedämmte Fassade auf Außenjalousien und Abluftöffnung verzichten.

Eine Hauseigentümerin modernisierte die Gebäudehülle des Mietshauses: eine 15 Zentimeter dicke Wärmedämmschicht an der Fassade. Dafür wurden alle Außenjalousien demontiert und die Abluftöffnung der Dunstabzugshaube von Mieter B verschlossen. Mieter B forderte von der Vermieterin, die Jalousien wieder zu montieren und seine Abluftöffnung wieder herzustellen. Den Streit verlor er beim Landg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/929499.daemmung-geht-vor-dunstabzug.html

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