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Historische Chance ergriffen

Der Jurist und Netzexperte Volker Tripp sieht im Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eine Stärkung der Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof hat die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt. Gegner der 
Massenspeicherung 
sehen sich in ihrer Kritik bestätigt. Die Große 
Koalition gerät über das Thema erneut in Streit.

nd: Welche Bedeutung hat das Urteil für die EU-Bürger und für ihre Grundrechte? Tripp: Der EuGH hat heute eine historische Chance zur Verteidigung der Grundrechte und einer freiheitlichen Gesellschaft ergriffen, indem er die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Privatsphäre und mit dem auf den Schutz personenbezogener Daten verworf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/929593.historische-chance-ergriffen.html

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