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Karlsruhe billigt »Flashmob«-Blockade

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat den sogenannten Flashmob als neue Form des gewerkschaftlichen Arbeitskampfes gebilligt. Gewerkschaften dürfen demnach bei Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel ihre Mitglieder zu überraschenden Blockadeaktionen in Kaufhäusern aufrufen, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Berliner Handelsverband hatte geklagt; Anlass war ein ...

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