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EU-Gericht stört Ehrmanns Werbung um »Monsterbacke«
Luxemburg. Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark »Monsterbacke« möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung »So wichtig wie das tägliche Glas Milch!« beim Verbraucher falsche Hoffnungen...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/929791.eu-gericht-stoert-ehrmanns-werbung-um-monsterbacke.html
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