Fall Mollath ohne Folgen für Verfahrensbeteiligte

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München. Im Fall Mollath werden keine Ermittlungen gegen ehemalige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher am Montag sagte. Es gebe »keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgendeinen der Beteiligten«. Den Behörden lagen zahlreiche Anzeigen gegen Beteiligte des ersten Mollath-Verfahrens vor. Gustl Mollath war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht, ehe er im Sommer vorigen Jahres in Freiheit kam und sein Fall neu aufgerollt wurde. dpa/nd

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