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Tanzverbot zu Ostern in Rheinland-Pfalz bleibt

Mainz. In Rheinland-Pfalz ist keine Lockerung des Tanzverbots zu Ostern geplant. Es gebe keine entsprechenden Überlegungen, sagte Christoph Gehring, Sprecher des Innenministeriums, der dpa in Mainz. Sonn- und Feiertage seien vom Grundgesetz geschützt. Das sei mit der bestehenden Regelung im Land gewährleistet. Zwischen 4 Uhr am Gründonnerstag und 16 Uhr am Ostersonntag sind Tanzpartys und ähnliche...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/930274.tanzverbot-zu-ostern-in-rheinland-pfalz-bleibt.html

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