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Altersgrenze für unwirksam festgestellt

Bundesarbeitsgericht in Erfurt zur Betriebsrente

Mit 45 Jahren zu alt für eine Betriebsrente? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt erteilte einmal mehr eine Absage an allzu niedrige Höchstaufnahmealter für die betriebliche Altersversorgung.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im Urteil vom 18. März 2014 (Az. 3 AZR 69/12) die Unwirksamkeit einer Regelung in einer Versorgungsordnung festgestellt, die besagt, dass Mitarbeiter nur dann in den Genuss einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommen können, wenn sie bei Erfüllung einer zehnjährigen Wartezeit noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben. Im Ergebnis bedeutet das nämlich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/930737.altersgrenze-fuer-unwirksam-festgestellt.html

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