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Eine Modernisierung muss angekündigt werden

Modernisierung - Teil 2

Sie haben gehört, dass in Ihrem Haus modernisiert werden soll? Sie sind vielleicht sogar froh, weil Sie eine Zentralheizung, ein gefliestes Bad oder einen Balkon bekommen sollen? Die Berliner MieterGemeinschaft informiert, welche Rechte Sie haben und worauf Sie unbedingt achten sollten - auch dann, wenn Sie die geplanten Maßnahmen dulden wollen.

Der Vermieter kann nicht nach eigenem Belieben mit Maßnahmen zur Modernisierung beginnen. Er ist vielmehr verpflichtet, diese Maßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn in Textform anzukündigen (§ 555 c Absatz 1 BGB). Die Textform erfordert keine eigenhändige Unterschrift. Die Modernisierungsankündigung kann auch per Fax oder E-Mail verschickt werden. Eine mündliche Ankündigung reicht nicht au...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/930739.eine-modernisierung-muss-angekuendigt-werden.html

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