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Rechte bereits vor formalem Kauf

BGH-Urteil

Der Käufer einer Mietwohnung kann seine Rechte als Vermieter bereits wahrnehmen, wenn der Kauf formal noch nicht abgeschlossen ist.

Selbst Mieterhöhungen kann er schon verlangen, wie der BGH in einem am 19. März 2014 veröffentlichten Urteil entschied. Die Richter gaben der Immobiliengesellschaft Deutsche Annington Recht. Sie hatte 2006 Wohnungen in Frankfurt am Main per schriftlichem Vertrag gekauft. In das Grundbuch eingetragen und damit rechtsgültige Eigentümerin wurde sie jedoch erst im Mai 2010. Eine Mieterin verl...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/930741.rechte-bereits-vor-formalem-kauf.html

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