Expertentipp zu Bauverträgen

  • Lesedauer: 1 Min.
Aus einem Hausbauvertrag muss eindeutig hervorgehen, wie das Haus beschaffen sein soll und welchen Inhalt die Bauverpflichtung des Auftragnehmers hat.

Darauf verweist der Bauherren-Schutzbund (BSB). Besondere Bedeutung komme der Bau- und Leistungsbeschreibung als Vertragsbestandteil zu.

In ihren Bauverträgen legen Bauunternehmen meist einen pauschalierten Preis zugrunde. Im Interesse des Verbrauchers sei eine möglichst uneingeschränkte Festpreisgarantie zu vereinbaren.

Kritisch geprüft werden sollte der Zahlungsplan. Gezahlt werden darf nur nach Baufortschritt. Wichtig sei auch eine möglichst hohe Schlussrate. Treten Mängel auf, wird der Bauherr regelmäßig wegen seiner Gegenansprüche die Schlussrate zurückbehalten. Informationen unter: www.bsb-ev.de/aktuell/ex pertentipps/. BSB/nd

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