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Ordnungswidrigkeit schon bei 0,15 Promille für Fahranfänger

Verkehrsrecht

Schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,15 Promille liegt bei Fahranfängern eine Ordnungswidrigkeit vor.

Bei Fahranfängern wird das Alkoholverbot strenger gehandhabt als bei anderen Autofahrern, allerdings zählt ein Verstoß nur als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat wie sonst üblich als Trunkenheit im Verkehr. Bei Fahrern mit Routine geht man davon aus, dass sie ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig sind. Für Fahranfänger gilt dagegen kein Grenzwert: Ordnungswidrig handelt laut Straße...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/930751.ordnungswidrigkeit-schon-bei-promille-fuer-fahranfaenger.html

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