Gustl Mollath zieht erneut vor Gericht

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Nürnberg. Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen hat. Mollaths Anwalt Gerhard Strate sagte, er habe im Namen seines Mandanten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg von 2011, nach dem Mollath in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Mollaths Grundrecht auf Freiheit dadurch verletzt worden war. dpa/nd

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