Strafzuschlag für 89 Steuerbetrüger
2012 bei Finanzämtern über 8000 Selbstanzeigen
Berlin. Die Bundesländer haben einem Bericht zufolge in der Vergangenheit kaum Strafzuschläge gegen reuige Steuersünder verhängt. Wie die »Süddeutsche Zeitung« aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Richard Pitterle (Linkspartei) berichtete, wurde der Strafzuschlag 2012 nur 89 Mal erhoben. Neuere Zahlen gibt es nach Darstellung des Finanzministeriums nicht. Der Staat nahm demnach durch die Strafzuschläge genau 756 056 Euro ein - eine geringe Summe im Vergleich zum Ausmaß der Steuerhinterziehung in der Bundesregierung insgesamt. 2012 gingen dem Bericht zufolge mehr als 8000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein. Eine solche Anzeige ist Voraussetzung dafür, dass ein Betroffener - vom Säumniszuschlag abgesehen - straffrei davon kommt.
Bund und Länder hatten sich kürzlich auf eine Anhebung des Strafzuschlags verständigt. Er soll künftig zehn statt fünf Prozent der hinterzogenen Summe betragen und bereits ab einer Steuerschuld von 25 000 Euro verhängt werden. Bisher liegt die Untergrenze bei 50 000 Euro. Ab 100 000 Euro sollen 15 Prozent, ab einer Million Euro 20 Prozent fällig werden. Aus Sicht des nordrhein-westfälischen Finanzministers Norbert Walter-Borjans (SPD) macht die geringe Zahl der bisherigen Fälle deutlich, dass es richtig ist, die Untergrenze, ab der die Strafzahlung überhaupt fällig wird, deutlich herabzusetzen. AFP/nd
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