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Toiletten reinigen zum Mindestlohn

Urteil: Unternehmen muss angemessen zahlen

Potsdam/Berlin (epd). Angestellte Toilettenfrauen müssen einem Gerichtsurteil zufolge nach Tarif bezahlt werden und dürfen nicht mit Trinkgeldern abgespeist werden. Sie seien Reinigungskräfte und keine »Bewacherinnen von Trinkgeldtellern«, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in Potsdam. Sie müssten deshalb den im Gebäudereinigerhandwerk geltenden Mindestlohn von sech...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932399.toiletten-reinigen-zum-mindestlohn.html

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