Toiletten reinigen zum Mindestlohn

Urteil: Unternehmen muss angemessen zahlen

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam/Berlin (epd). Angestellte Toilettenfrauen müssen einem Gerichtsurteil zufolge nach Tarif bezahlt werden und dürfen nicht mit Trinkgeldern abgespeist werden. Sie seien Reinigungskräfte und keine »Bewacherinnen von Trinkgeldtellern«, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in Potsdam. Sie müssten deshalb den im Gebäudereinigerhandwerk geltenden Mindestlohn von sechs bis acht Euro bekommen, statt wie im verhandelten Fall nur 3,60 bis 4,50 Euro pro Stunde. In dem Fall spreche zudem viel dafür, dass auch ein Betrug gegenüber Toilettennutzern vorliege, weil diese in der Regel davon ausgingen, dass das Trinkgeld den Toilettenfrauen zugutekomme, obwohl sie es an das Reinigungsunternehmen abführen mussten, hieß es weiter. Auch die unterlassene Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Frauen sei rechtswidrig. Die Firma kann nun beim Bundessozialgericht in Revision gehen. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.