Toiletten reinigen zum Mindestlohn

Urteil: Unternehmen muss angemessen zahlen

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Potsdam/Berlin (epd). Angestellte Toilettenfrauen müssen einem Gerichtsurteil zufolge nach Tarif bezahlt werden und dürfen nicht mit Trinkgeldern abgespeist werden. Sie seien Reinigungskräfte und keine »Bewacherinnen von Trinkgeldtellern«, urteilte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in Potsdam. Sie müssten deshalb den im Gebäudereinigerhandwerk geltenden Mindestlohn von sechs bis acht Euro bekommen, statt wie im verhandelten Fall nur 3,60 bis 4,50 Euro pro Stunde. In dem Fall spreche zudem viel dafür, dass auch ein Betrug gegenüber Toilettennutzern vorliege, weil diese in der Regel davon ausgingen, dass das Trinkgeld den Toilettenfrauen zugutekomme, obwohl sie es an das Reinigungsunternehmen abführen mussten, hieß es weiter. Auch die unterlassene Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Frauen sei rechtswidrig. Die Firma kann nun beim Bundessozialgericht in Revision gehen. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

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