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Gericht bestätigt Eigenbedarfskündigung

Karlsruhe. Ein Vermieter darf eine Wohnung auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er sie nur als Zweitwohnung nutzen will. Das ergibt sich aus einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Eine Mieterin aus Berlin scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Die Richter billigten ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die Frau zur Räumung ihrer Mietwohnung verurte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932499.gericht-bestaetigt-eigenbedarfskuendigung.html

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