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Mangel am Fußboden - Mietminderung
Mietrecht
Ist es aufgrund von im Laufe des Mietverhältnisses entstandenen Unebenheiten und scharfen Bruchkanten nicht möglich, einen Teppichboden zu verlegen und muss der Mieter deshalb bis zur Mängelbeseitigung auf dem bloßen mangelhaft verspachtelten Estrich wohnen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 15 Prozent.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932791.mangel-am-fussboden-mietminderung.html
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