Im Ernstfall schnell zum Facharzt?

Kassenärzte und AOK Nordost loben ihr Modell

  • Lesedauer: 2 Min.

Schwerin. Patienten mit einem dringenden medizinischen Problem bekommen in Mecklenburg-Vorpommern binnen eines Werktags einen Termin beim Facharzt. Das erklärten jedenfalls die Kassenärztliche Vereinigung und die AOK Nordost am Dienstag in Schwerin. Beide Seiten hatten 2011 einen Vertrag über ein sogenanntes A- und B-Überweisungsmodells geschlossen. Jetzt wurde überprüft, was die Vereinbarung gebracht hat. Auch mit anderen Kassen gibt es solche Verträge, wie es hieß.

Der Weg, dass der behandelnde Arzt im Vorfeld die medizinische Bewertung vornimmt und seinen Fachkollegen unbürokratisch einbezieht, habe sich bewährt, hieß es. Patienten mit hochakuten Erkrankungen erhalten dabei eine A-Überweisung und werden innerhalb eines Werktages von einem Facharzt übernommen. Patienten mit weniger dringlichen Problemen, bei denen sich jedoch zum Beispiel bei einer laufenden Therapie eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingestellt hat, erhalten eine B-Überweisung und somit einen Facharzttermin innerhalb einer Woche.

Überweisungen für Routineuntersuchungen werden von den Ärzten nicht gesondert gekennzeichnet. Der Vorstandsvorsitzende Kassenärztlichen Vereinigung, Axel Rambow, lobte das Modell: »Das Konzept ermöglicht es, dass zwischen der gefühlten Dringlichkeit einer Behandlung vom Patienten und der tatsächlichen medizinischen Dringlichkeit unterschieden wird, weil immer ein Arzt die Kategorisierung nach der medizinischen Notwendigkeit vornimmt.« Das verkürze die Wartezeit der Patienten in wirklich dringenden Fällen.

Derweil warnt die Linkspartei in Mecklenburg-Vorpommern vor drohenden Lücken bei der schnellen medizinischen Hilfe im Land. Weil die SPD/CDU-Landesregierung das Rettungsdienstgesetz noch nicht an das neue Bundesgesetz angepasst habe, könnten im September aller Voraussicht nach in den drei Ausbildungsstätten Mecklenburg-Vorpommerns noch keine neuen Helfer ausgebildet werden. Seit Anfang dieses Jahres schreibe der Bundesgesetzgeber statt der zwei- eine dreijährige Ausbildungszeit vor, die Kostenübernahme durch die Krankenkassen aber sei noch nicht geklärt. Bislang sehe es nicht danach aus, dass der Entwurf für das neue Landesgesetz vor der Sommerpause in den Landtag komme, sagte die LINKE-Landtagsabgeordnete Simone Oldenburg am Dienstag in Schwerin. dpa/nd

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