»Feine Sahne« und kein Ende

Antrag der Band abgelehnt

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Schwerin. Im Streit um die Nennung im Verfassungsschutzbericht von Mecklenburg-Vorpommern ist die linke Punkband »Feine Sahne Fischfilet« am Verwaltungsgericht Schwerin unterlegen. Das Gericht lehnte den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab, wie das Innenministerium in Schwerin am Donnerstag mitteilte. Es ging um die Frage, ob die Punkband im Verfassungsschutzbericht 2012 genannt und dort der Rubrik »Linksextremismus« zugeordnet werden darf. Diese Frage war laut Ministerium bereits für den Verfassungsschutzbericht 2011 durch das Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Darstellung der Band stand demzufolge im Einklang mit den Rechtsbestimmungen. dpa/nd

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