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Richter erlauben Boni für Gewerkschafter

Erfurt. Gewerkschaften dürfen mit Arbeitgebern Boni allein für Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren. Solche Vereinbarungen können in einem Tarifvertrag oder auch in einer anderen Vertragsform geschlossen werden, entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu Bonus-Zahlungen von Opel an IG-Metall-Mitglieder. Konkret ging es um eine einmalige »Erholungsbeihilfe«, die Opel ausschließlich ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/933718.richter-erlauben-boni-fuer-gewerkschafter.html

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