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Kuvert als Beweis: Finanzamt hat Briefumschlag nicht aufgehoben

Um die Einhaltung von Fristen gibt es immer wieder Ärger zwischen den Steuerzahlern und dem Fiskus. Denn es gilt die eiserne Regel: Wer den letztmöglichen Termin, zum Beispiel für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder gar die Steuererklärung verpasst hat, der hat keine guten Karten mehr. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, muss aber auch das Finanzamt gewisse Spielrege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/93407.kuvert-als-beweis-finanzamt-hat-briefumschlag-nicht-aufgehoben.html

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