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Vorsicht bei dienstlicher Nutzung des privaten Profils bei Facebook

Arbeitgeber haftet für Wettbewerbsverstöße eines Mitarbeiters

Wirbt der Verkäufer eines Autohauses auf seinem privaten Facebook-Profil für Autos des Arbeitgebers, haftet dieser für dort begangene Wettbewerbsverstöße seines Mitarbeiters. Dies ist selbst dann der Fall, wenn das Autohaus nichts davon wusste.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/934283.vorsicht-bei-dienstlicher-nutzung-des-privaten-profils-bei-facebook.html

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