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Auch bei einem Minijob ist für die Pflege zu zahlen

Pflegebeitrag

Selbstständige, die freiwillig in eine gesetzliche Pflegeversicherung einzahlen, müssen auch für eine zusätzliche geringfügige Beschäftigung Beiträge für die Pflegeversicherung leisten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/934286.auch-bei-einem-minijob-ist-fuer-die-pflege-zu-zahlen.html

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