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Uwe Kalbe über den Verzicht auf Ermittlungen gegen die NSA
Vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb die Beweislast am Kläger selbst hängen. Ohne Nachweis der eigenen Bespitzelung könne der Rechtsstaat nichts unternehmen. Und nun die Kehrseite der Medaille: Beim Nachweis der Bespitzelung kann der Rechtsstaat auch nichts tun.
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