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Uwe Kalbe über den Verzicht auf Ermittlungen gegen die NSA

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb die Beweislast am Kläger selbst hängen. Ohne Nachweis der eigenen Bespitzelung könne der Rechtsstaat nichts unternehmen. Und nun die Kehrseite der Medaille: Beim Nachweis der Bespitzelung kann der Rechtsstaat auch nichts tun. Der Generalbundesanwalt nimmt trotz flächendeckender Bespitzelung durch NSA und britischen Geheimdienst keine Ermittlungen auf. Kann er angeblich nicht, weil er an keine beweiskräftigen Fakten herankommt. Dies ist eine hochamtliche Kapitulationserklärung, die Bespitzelung wird ja nicht bezweifelt. Das heißt dann wohl zugleich für beide obige Fälle, dass der Rechtsstaat erst dann Rechtsstaat werden kann, wenn ihm die Rechtsverletzungen mundgerecht zur wohlwollenden Verdauung serviert werden.

Vom System der Gewaltenteilung bliebe dann nicht viel - denn geteilte Macht heißt ja nicht »verschenkte« Macht. Angeblich ist die parlamentarische Macht über Geheimdienste gerade Bedingung und Unterschied zu Geheimdiensten in Diktaturen. Zugleich ist die Daseinsberechtigung von Ermittlungsbehörden in Frage gestellt, deren Aufgabe ja in der Ermittlung, nicht in der Verdauung von Fakten besteht. Vor allem ist die Daseinsberechtigung des Generalbundesanwalts in Frage gestellt, oder besser: die des Amtsinhabers.

Es sei denn, politischer Druck führt zu der Kapitulation. Damit wäre dann auch eine letzte Illusion zum Teufel - die nämlich von der Unabhängigkeit der Justiz.

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