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Auch mit einem Partnerzuschlag bleibt die Mutter alleinerziehend

Lebt eine Hartz-IV-Bezieherin mit ihrem neuen Partner zusammen, geht damit noch nicht zwangsläufig ihr Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende verloren. Unter Umständen ist das Jobcenter weiter zur Gewährung des Zuschlags für Alleinerziehende verpflichtet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/934843.auch-mit-einem-partnerzuschlag-bleibt-die-mutter-alleinerziehend.html

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