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Wohnungskündigung nach Streit nicht rechtens

Karlsruhe. Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, muss deshalb nicht ausziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass die Kündigung der Hauseigentümerin nicht rechtens war. Der Mann hatte die Eigentümerin im Streit aus dem Haus getragen - und kassierte dafür die fristlose Kündigung. Das Landgericht Koblenz hatte zuvor entschieden, dass dies rechtens gewesen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935041.wohnungskuendigung-nach-streit-nicht-rechtens.html

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