Freispruch für NPD-Abgeordneten

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Neubrandenburg. Der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller ist vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Landespressegesetz freigesprochen worden. Die Berufungskammer am Landgericht Neubrandenburg hob am Donnerstag ein Urteil des Amtsgerichtes Ueckermünde gegen Müller auf, der in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Müller war vorgeworfen worden, illegal als verantwortlicher Redakteur des rechtsextremen Blattes »Uecker-Randow-Bote« fungiert zu haben, obwohl er das wegen der strafrechtlichen Immunität eines Abgeordneten nicht durfte. Der Rechtsextreme stand zwar im Impressum des Blattes, aber das heiße nicht, dass er auch der verantwortliche Redakteur war, sagte Unterlöhner, der zugab das dies ein »sehr komplizierte Rechtsmaterie ist. «Solch ein Fall ist mir in 25 Jahren noch nicht untergekommen.» Allein die Nennung im Impressum sei kein Beleg dafür, dass der Angeklagte auch verantwortlicher Redakteur war. Inhaltlich seien die Beiträge von einer Anwältin in Hamburg überprüft worden. dpa/nd

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