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Sozialgericht weist Revision zurück

Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Revision des Landes Berlin zur Wohnaufwendungenverordnung (WAV) am Dienstag zurückgewiesen. Somit hat das Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg die WAV vom 3.4.2012 zu Recht für unwirksam erklärt. Mit der WAV wurden erstmals die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an den Berli...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935129.sozialgericht-weist-revision-zurueck.html

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