Sozialgericht weist Revision zurück

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Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Revision des Landes Berlin zur Wohnaufwendungenverordnung (WAV) am Dienstag zurückgewiesen. Somit hat das Landessozialgericht der Länder Berlin und Brandenburg die WAV vom 3.4.2012 zu Recht für unwirksam erklärt. Mit der WAV wurden erstmals die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an den Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizspiegel gekoppelt. Das Bundessozialgericht hat nun geurteilt, dass der Grenzwert des bundesweiten Heizspiegels nicht für eine Angemessenheitsprüfung im Rahmen des Bruttowarmmietenkonzepts geeignet ist.

Sozialsenator Mario Czaja (CDU) bedauerte dieses Urteil. Er sagte: »Das Normkontrollverfahren hat die wesentlichen Punkte unserer Verordnung nicht zum Inhalt gehabt.« Bis zur Vorlage des schriftlichen Urteils werde die bestehende Tabelle zu den Unterkunftskosten angewendet. Elke Breitenbach, sozialpolitische Sprecherin der LINKEN forderte angesichts des endgültigen Scheiterns der WAV: »Der Senat ist damit in der Pflicht, endlich eine rechtssichere Regelung zu den Kosten der Unterkunft vorzulegen.« nd

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