Bayern erschwert Psychiatrie-Einlieferung

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München. Nach dem Fall Gustl Mollath will Bayern die Hürden für die strafrechtliche Unterbringung in der Psychiatrie erhöhen. Justizminister Winfried Bausback stellte am Mittwoch in München einen Gesetzentwurf vor, der die Anforderungen an Gerichte und Gutachten in die Höhe schraubt. »Wir wollen das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken«, sagte der CSU-Politiker. Schuldunfähige Täter sollen demnach nur dann in der Psychiatrie untergebracht werden, wenn ihnen erheblicher Schaden beziehungsweise Gefahr für Leib oder Seele droht, oder sie voraussichtlich schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten. dpa/nd

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