Kündigungsschutz von Datschen verlängert

Bundesrat stimmt Initiative von Brandenburg zu / Markov: Bundesregierung soll auch Änderung der Übergangsfristen ermöglichen

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Potsdam. Besitzer von Datschen haben künftig einen längeren Kündigungsschutz. Der Bundesrat hat am Freitag der Änderung zugestimmt. Demnach soll der Kündigungsschutz für die Wochenendhäuschen um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden. Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative von der brandenburgischen Landesregierung. Im Falle einer Kündigung müssen die Datschenbesitzer außerdem keine Abbruchkosten übernehmen. Justizminister Helmuth Markov von der Linkspartei zeigte sich erfreut über den Entschluss der Länderkammer. »Ich setze nun darauf, dass auch der Bundestag den Weg für eine Änderung der Übergangsfristen frei macht«, sagte er laut Mitteilung. Brandenburg habe sich für die Änderung eingesetzt, weil Datschen gerade in Ostdeutschland noch immer eine besondere Bedeutung hätten. Zudem hätten Nutzer oft erheblich in die Grundstücke investiert, weil sie nach DDR-Recht nahezu unkündbar waren. dpa/nd

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