Kündigungsschutz von Datschen verlängert
Bundesrat stimmt Initiative von Brandenburg zu / Markov: Bundesregierung soll auch Änderung der Übergangsfristen ermöglichen
Potsdam. Besitzer von Datschen haben künftig einen längeren Kündigungsschutz. Der Bundesrat hat am Freitag der Änderung zugestimmt. Demnach soll der Kündigungsschutz für die Wochenendhäuschen um drei Jahre bis zum 3. Oktober 2018 verlängert werden. Eingebracht wurde die Gesetzesinitiative von der brandenburgischen Landesregierung. Im Falle einer Kündigung müssen die Datschenbesitzer außerdem keine Abbruchkosten übernehmen. Justizminister Helmuth Markov von der Linkspartei zeigte sich erfreut über den Entschluss der Länderkammer. »Ich setze nun darauf, dass auch der Bundestag den Weg für eine Änderung der Übergangsfristen frei macht«, sagte er laut Mitteilung. Brandenburg habe sich für die Änderung eingesetzt, weil Datschen gerade in Ostdeutschland noch immer eine besondere Bedeutung hätten. Zudem hätten Nutzer oft erheblich in die Grundstücke investiert, weil sie nach DDR-Recht nahezu unkündbar waren. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.