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Gericht weist Bundeswehr in die Schranken
Berliner Gelöbnisgegner frohlocken über Schlappe und verzichten trotzdem auf die »rituelle Demo«
Ein Berliner Gericht weist die Bundeswehr in die Schranken und verteidigt das Versammlungsrecht gegen seine Einschränkung bei Rekrutengelöbnissen. Trotzdem gibt es dieses Jahr wohl keine Demonstration von Gelöbnis-Gegnern in Berlin.
Die Entscheidung dürfte nicht nur für Berlin von Bedeutung sein: Will die Bundeswehr für ihre Gelöbnisse öffentlichen Raum nutzen, darf sie sich nicht auf das Straßenrecht stützen, um sich Proteste vom Leib zu halten. Ein diesbezügliches Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts ist nunmehr rechtskräftig, das Land Berlin als formal beklagte Partei verzichtete auf die Berufung. Gegen die in Berlin se...
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