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BGH weist Klage wegen Flugverspätungen ab

Karlsruhe. Flugpassagiere haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn es wegen höherer Gewalt wie Streik oder Radarausfall zu einer Verspätung kommt. Zwei Kläger scheiterten auch im dritten Anlauf mit ihrem Versuch, nach verspäteten Flügen ihres Balearen-Urlaubs von der Gesellschaft TUIfly eine Ausgleichszahlung zu bekommen. In der Verhandlung macht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/935895.bgh-weist-klage-wegen-flugverspaetungen-ab.html

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