Große Läden in kleinen Gemeinden

Gericht erklärt Lenkung der Landesentwicklung in 54 zentrale Orte für unwirksam

Wo dürfen neue Siedlungsgebiete und große Einkaufszentren entstehen? Die Landesregierung muss diese Frage nun neu beantworten.

Theoretisch dürfen Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche in Brandenburg nur in 54 ausgewählten Orten eingerichtet werden. Die Filialen eines bekannten deutschen Lebensmitteldiscounters haben aber üblicherweise 1000 Quadratmeter. Damit sie auch anderswo gebaut werden können, werde »gemauschelt und getrickst«, weiß Rechtsanwältin Reni Maltschew.

Das klappt aber nicht überall. Die von Maltschew betreute Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf verfügt beispielsweise über ein Einkaufszentrum mit Möbelhaus, Baumarkt und Lebensmittelladen. Vernünftig wäre die Ergänzung durch Geschäfte mit Bekleidung und Elektronik, erklärt Bürgermeister Uwe Klett (LINKE). Der Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP BB) lasse dies jedoch nicht zu, weil Fredersdorf-Vogelsdorf nicht als Mittelzentrum eingestuft sei. Die Läden könnten deswegen nur im benachbarten Neuenhagen entstehen, wo jedoch der Platz dafür fehle. Grundlage des Schlamassels ist eine Rechtsverordnung der alten SPD-CDU-Landesregierung vom 31. März 2009. Damit wurden die vormals 110 Grundzentren abgeschafft. Es gab fortan nur noch vier Oberzentren und 50 Mittelzentren. Den alten Grundzentren gingen dadurch je 400 000 Euro jährlicher Zuschuss vom Land verloren, erläutert Rechtsanwalt Matthias Dombert, der in dieser Angelegenheit die Kleinstadt Dahme/Mark und 15 weitere Kommunen vertritt.

17 Städte und Gemeinden klagten gegen den LEP BB. Sie sahen sich in ihrer Planungshoheit beschränkt, insbesondere was Siedlungsgebiete und Einkaufszentren betrifft. So dürfen in Fredersdorf-Vogelsdorf Eigenheime errichtet werden, sozialer Mietwohnungsbau sei jedoch nicht erlaubt, bedauert Rathauschef Klett.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wählte Fredersdorf-Vogelsdorf und Dahme für ein Musterverfahren aus. Die Richter mussten 49 Aktenordner wälzen. Am Montag kam es nach fünf Jahren zur mündlichen Verhandlung. Das Gericht erklärte die Rechtsverordnung wegen eines Formfehlers für unwirksam. Nach Darstellung von OVG-Vizepräsidentin Hildegard Fitzner-Steinmann wurde die Landesregierung durch das Landesplanungsgesetz von 1998 ermächtigt, die Ziele der Raumordnung per Verordnung zu ändern. Die Regierung hätte jedoch in der Verordnung vom März 2009 eingangs ausdrücklich auf diese Rechtsgrundlage hinweisen müssen und nicht bloß in einer Fußnote.

Mit dieser Sichtweise ist Remo Klinger als Anwalt des Landes Brandenburg nicht einverstanden. Dann wäre »jede zweite Rechtsverordnung in Deutschland verfassungswidrig«, sagte er. Klinger will dem Land empfehlen, vors Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Das OVG ließ Revision allerdings nicht zu, so dass zunächst lediglich eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision möglich wäre.

Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund sprach von einer »weisen Entscheidung«. Seine Organisation lehnte einst die Abschaffung der Grundzentren ab, so wie die seinerzeit noch oppositionelle LINKE. Bürgermeister Klett meint: »Das Urteil ist eine Steilvorlage für die LINKE, das Land zu gestalten und die Raumordnung vom Kopf auf die Füße zu stellen.«

Über die zentralörtliche Gliederung wurde 2009 heiß gestritten. Die Neuregelung lief unter dem Motto »Stärken stärken« und stand im Verdacht, den ländlichen Raum zugunsten des Berliner Umlandes zu vernachlässigen. Um diesem Eindruck zu begegnen, gab der damalige Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) seinen Wahlkreis in Potsdam auf und kandidierte bei der Landtagswahl 2009 demonstrativ in der Uckermark.

Mit einer Nachzahlung der jährlich entgangenen 400 000 Euro dürfen die ehemaligen Grundzentren nun nicht rechnen, nicht einmal mit der Überweisung dieser Summe in der Zukunft. Aber die Politik muss sich die zentralörtliche Gliederung höchstwahrscheinlich noch einmal vornehmen. Auch wenn die aktuelle Gliederung bereits an einem Formfehler zerbrochen ist, hätten die Rechtsanwälte zu gern gewusst, was das OVG über die möglicherweise verletzte Planungshoheit der Kommunen denkt. Denn dies könnte Bedeutung für einen neuen Landesentwicklungsplan haben.

Doch die Richter bedauerten, hier keine Auskunft geben zu können. Inzwischen gelte ein neues Raumordnungsgesetz, das dem ländlichen Raum Entwicklungsmöglichkeiten verspreche, hieß es. Das Gesetz wurde 2009 vom Landtag verabschiedet, nachdem die Regierung die Grundzentren bereits abgeschafft hatte. Bei einem neuen Landesentwicklungsplan müsste sich das Kabinett »in einem politischen Prozess« mit dem neuen Gesetz auseinandersetzen, erklärten die Richter.

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