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Im Ferienwohnungschaos

Bezirke können sich nicht auf zentrale Kontrollstelle zum Zweckentfremdungsverbot einigen

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.
Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots macht den Bezirksämtern schwer zu schaffen. Eine zentrale Kontrollbehörde wird es nicht geben. Jeder Bezirk bleibt auf sich allein gestellt.

Am 1. Mai ist in Berlin die Zweckentfremdungsverbotsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht zwar vor, dass die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Vermietung künftig im Prinzip nicht mehr zulässig ist. Allerdings wurde der ursprüngliche Entwurf der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch zahlreiche Ausnahmeregelungen und eine großzügige Übergangsfrist von zwei Jahren gehörig verwässert.

Doch selbst diese abgeschwächte Verordnung wird angesichts der desolaten Personalsituation in den meisten Bezirken kaum wirksam umgesetzt werden können, wie Stephan von Dassel (Grüne), Stadtrat für Soziales und Bürgerdienste in Mitte, einräumte. Die zwischenzeitlich geplante Zentralisierung der Erfassung und Verfolgung der Zweckentfremdung in Mitte oder einem anderen Innenstadtbezirk ist mittlerweile vom Tisch, da die Bezirksverwaltungen darüber keine Einigung erzielen konnten. Also wird jeder Bezirk mit jeweils 2-4 Mitarbeitern alleine vor sich hin werkeln. Das bedeutet, dass unter anderem keine Juristen eingestellt werden können, weil die bezirklichen Etats das nicht hergeben. Die bräuchte man aber dringend, um der zu erwartenden Widerspruchs- und Klagewelle von Ferienwohnungsbetreibern angemessen begegnen zu können, so von Dassel. Eventuell stockt der Bezirk sein Personal aus eigenen Mitteln noch etwas auf.

Doch es hakt bereits bei der Erfassung von zweckentfremdetem Wohnraum. Niemand weiß, wie viele Objekte es überhaupt gibt, alleine in Mitte geht man von mehreren Tausend aus. Viele werden über professionelle Agenturen angeboten, bei denen nur die ungefähre Lage, aber nicht die genaue Adresse angegeben werden. Diese erfährt man erst bei der Buchung. Daher sei es angesichts der Personallage so gut wie unmöglich, Ferienwohnungen flächendeckend auszumachen.

Die Verordnung räumt den Betreibern eine Frist bis Ende Juli ein, ihre Ferienwohnungen bei den bezirklichen Stellen zu melden. Nur dann können sie die zweijährige Übergangsfrist für den weiteren Betrieb in Anspruch nehmen. Bis Mitte Juni sind in Mitte allerdings erst 150 Meldungen eingegangen. Bislang ist völlig unklar, ob und wie nach Ablauf der Frist gegen die dann illegale Zweckentfremdung vorgegangen wird. Von Dassel geht davon aus, dass es viele Betreiber darauf ankommen lassen wollen, um gegen Bußgeld- und Verbotsbescheide klagen zu können. Man könne auch nicht einschätzen, ob diese Klagen dann aufschiebende Wirkung hätten. Falls ja, wäre nicht auszuschließen, dass die Ferienwohnungen dann bis zu fünf Jahre weiter betrieben werden können.

Doch auch ein weiteres Schlupfloch der Verordnung droht diese zum zahnlosen Tiger werden zu lassen. Eine Genehmigung zum Weiterbetrieb einer Ferienwohnung muss erteilt werden, wenn ansonsten ein »unzumutbare wirtschaftliche Härte« entstehen würde. Es sei aber vollkommen unklar, wann von einer derartigen Härte auszugehen sei, so von Dassel. Möglicherweise reichen den Gerichten bereits getätigte Investitionen, die sich dann nicht mehr rentieren, als Begründung aus. Ein anderer Passus der Verordnung eröffnet ferner die Möglichkeit, durch eine monatliche Ausgleichszahlung zweckentfremdeten Wohnraum dauerhaft zu legalisieren. Und selbst der Schaffung von weiteren Ferienwohnungen wird kein Riegel vorgeschoben. Entsprechende Anträge können noch bis April 2016 gestellt und müssen dann innerhalb von 14 Wochen rechtsmittelfähig beschieden sein. Andernfalls gelten sie als genehmigt. Dass darauf besonders in Mitte spekuliert wird, zeigen auch die Anzeigen in Immobilienportalen. Der Stadtrat hat aufgrund der Personalsituation erhebliche Zweifel, dass weitere Ferienwohnungen verhindert werden können.

Keine Rolle beim Umgang mit zweckentfremdeten Wohnungen spielen Belastungen für Mieter in diesen Häusern. Beschwerden über Lärm- und Schmutzbelästigungen durch touristische Nutzung seien eine rein ordnungsrechtliche Angelegenheit, so der Stadtrat.

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